Bewerbungsbedingungen
Nehmen Sie bitte vor der Bewerbung um ein Erasmus-Stipendium und noch während des Studiums Kontakt mit dem/der AnsprechpartnerIn für Erasmus Placements Ihrer Hochschule auf, um eventuell offene Fragen zu klären.
Bewerbungsfristen
Die Bewerbung muss während des Studiums, vor der Exmatrikulation, vollständig einem der Koordinatoren vorliegen!
Ohne Praktikumsplatz:
spätestens 2 Monate vor dem geplanten Praktikumsbeginn
Mit Praktikumsplatz:
spätestens 1 Monat vor dem geplanten Praktikumsbeginn
Die Bewerbung ist frühestens 7 Monate vor dem geplanten Praktikumsbeginn möglich!
Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm sind:
- Sie sind an einer der hessischen Partnerhochschulen oder am RheinAhrCampus Remagen zum Zeitpunkt der Bewerbung immatrikuliert gewesen
- Das Praktikum ist eine Vollzeitbeschäftigung
- Das Praktikum im Ausland dauert mindestens zwei Monate (= 60 Tage)
- Eine Erasmus-Förderung ist nur bis 12 Monate nach der Exmatrikulation möglich
Achtung: Nicht gefördert werden können Praktikavorhaben in EU-Institutionen, in EU-Projekten, in Botschaften und Auslandsvertretungen der eigenen Nationalität.
Achtung:
- Für ERASMUS-Mobilitätszuschüsse kommen an deutschen Hochschulen nur immatrikulierte Studierende in Betracht, die Staatsangehörige eines am Programm teilnehmenden Landes sind oder in dem Land, in dem sie ihren Wohnsitz haben, offiziell als Flüchtlinge, Staatenlose oder als dort ständig wohnhaft anerkannt sind.
- Teilnehmende aus Drittstaaten (Länder, die nicht zu den Erasmus-Teilnahmeländern gehören s.u.) können nur am Erasmus Programm teilnehmen, sofern sie ihr komplettes Studium in Deutschland absolvieren und einen Abschluss verfolgen
- Austauschstudierende können nicht am Programm teilnehmen
- Nicht gefördert werden können Praktikavorhaben in EU-Institutionen, in Botschaften und Auslandsvertretungen der eigenen Nationalität
Erasmus-Teilnahmeländer:
Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich, Island, Liechtenstein, Türkei, Kroatien
Die Begutachtung erfolgt nach Einreichung aller Bewerbungsunterlagen.