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In der neuen Erasmusprogrammgeneration, die im September 2021 begonnen hat, ist es möglich auch Praktika und Mobilitäten außerhalb der EU- und Erasmusprogrammländer (Island, Mazedonien, Norwegen, Liechtenstein, Serbien, Türkei, überseeische Gebiete) mit der Erasmusförderung zu unterstützen.
Das bedeutet, es ist eine weltweite Förderung in alle Länder der Welt möglich. Allerdings steht der Kontaktstelle für EU Praktika hierfür nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung. Deshalb können maximal bis zu drei Monate gefördert werden
Je früher Sie sich bewerben, je höher sind die Chancen für die Förderung.


Bewerbungsablauf:

Die Bewerbung erfolgt über die einzelnen Partnerhochschulen des Netzwerks.
Bitte wenden Sie sich an die Koordinator*innen für Erasmus Praktika vor Ort, um sich über den Bewerbungsablauf zu informieren.

 
Gemeinsame Förderbedingungen

(die Partnerhochschulen des Netzwerks können weitere spezifische Bedingungen stellen):

  • Sie sind zum Zeitpunkt der Bewerbung und für die gesamte Dauer des Praktikums an einer der hessischen Partnerhochschulen oder am RheinAhrCampus Remagen immatrikuliert (für nicht-graduierte Praktika)
  • Das Praktikum wird im Rahmen ihres Studiums durchgeführt, d.h. es ist ein Fachbezug des Praktikums zum Studium gegeben
  • Das Praktikum ist eine Vollzeitbeschäftigung
  • Das Praktikum im Ausland dauert mindestens 60 und höchstens 360 Tage, wobei die Kontaktstelle für EU Praktika maximal 90 Tage fördert.

Ausnahme für Doktoranden: es besteht die Möglichkeit von Kurzzeitaufenthalten (Short Term Mobilities). Das bedeutet eine Mobilität von 5-30 Tagen im Ausland zum Zwecke der Bildung, Forschungskooperation, Kompetenzentwicklung, für Schulungen, berufliche/nicht-akademische Erfahrungen, zur Entwicklung von Forschungsfähigkeiten und für die Abschlussarbeit.

 
Förderleistungen:

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Praktikums-Aufenthalten in Partnerländern ist wie folgt:
Alle Regionen außer 5 und 14:                                                                    700€ / Monat
Länder der Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien):          750€ / Monat
Länder der Region 5 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat):    690€ / Monat

Es findet keine Unterscheidung der Förderhöhe zwischen Studierenden und Graduierten statt.
Ein Reisekostenzuschuss wird nicht gewährt.*

*Ausnahme: Für Personen der Gruppe "Fewer Opportunities", d.h. Teilnehmende mit einem Grad der Behinderung ab 20, Teilnehmende mit Kind(ern), sowie Teilnehmende mit nachweislichen und Mehrkosten verursachenden chronischen Erkrankungen, wird ein Reisekostenzuschuss gezahlt.

Finanzielle Förderung für Kurzzeitaufenthalte im Ausland für Doktoranden
Tag 1-14:      70€ am Tag
Tag 15-30:    50€ am Tag
Mit einer zusätzlichen Förderung der Reisekosten.

Interview zu einem Auslandsaufenthalt während des Studiums in Kanada

Zum Video: Schülerinnen interviewen eine ehemalige Studierende zu ihren Erfahrungen bei einem Auslandsaufenthalt in Kanada.

Zum Video: Schülerinnen interviewen eine ehemalige Studierende zu ihren Erfahrungen bei einem Auslandsaufenthalt in Kanada.