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Nehmen Sie bitte vor der Bewerbung um ein Stipendium für ein Erasmus-Praktikum Kontakt mit dem/der AnsprechpartnerIn für Erasmus Placements Ihrer Hochschule auf, um eventuell offene Fragen zu klären.

Bewerbungsfristen

Bewerbung mit Praktikumsplatz

Die Bewerbung muss während des Studiums, vor der Exmatrikulation, vollständig einem der Koordinatoren vorliegen, spätestens 1 Monat vor dem geplanten Praktikumsbeginn

Bewerbung ohne Praktikumsplatz

Die Bewerbung muss während des Studiums, vor der Exmatrikulation, vollständig einem der Koordinatoren vorliegen, spätestens 2 Monate vor dem geplanten Praktikumsbeginn

 

In allen Fällen ist die Bewerbung frühestens 7 Monate vor dem geplanten Praktikumsbeginn möglich!

Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm sind:

  • Sie promovieren an einer der Partnerhochschulen des Hochschulnetzwerks

  • Das Praktikum dient der Recherche im Rahmen der angestrebten Promotion.

  • Der Auslandsaufenthalt ist relevant für Ihre Arbeit.

  • Das Praktikum ist eine Vollzeitbeschäftigung von mindestens 30 Stunden pro Woche oder der Stundenanzahl, die im Praktikumsland offiziell einer Vollzeitbeschäftigung entspricht.
    Ausnahme: Bei Lehramtspraktika ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 12 Stunden ausreichend, da dies zusammen mit der Vorbereitungszeit als Vollzeitpraktikum angesehen wird.

  • Das Praktikum im Ausland dauert mindestens zwei Monate (= 60 Tage)

Neu: Es können auch sogenannte Short Term Auslandsmobilitäten mit einer Dauer von 5-30 Tagen gefördert werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den "Short Term Mobilitäten".

Achtung, nicht gefördert werden können:

Erasmus-Teilnahmeländer:

Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Schweden, Island, Liechtenstein, Türkei, Kroatien, Serbien sowie die überseeischen Gebiete.


Die Begutachtung erfolgt nach Einreichung aller Bewerbungsunterlagen.