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Sozialversicherung und Rente

Wenn Sie im Praktikum Lohn beziehen und somit sozialversicherungspflichtig angestellt sind, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Rentenbeiträge jeden Monat in Ihrem Land angerechnet werden.

Versicherungen im Ausland

Für Erasmus+ Stipendiaten ist es verpflichtend, selbst dafür Sorge zu tragen, während des Auslandspraktikums ausreichend Kranken-, Unfall- und Haftpflicht versichert zu sein.

Hinweise zur Krankenversicherung

Wenn Sie gesetzlich familien- oder privat studentisch versichert sind, unabhängig davon, ob Sie im Zielland ein monatliches Entgelt beziehen, deckt Ihre deutsche Versicherung die Grundversorgung während des Auslandsaufenthalts über die Europäische Versicherungskarte ab.

Hinweis: Die Abdeckung über die Europäische Versicherungskarte oder eine private Versicherung ist gegebenenfalls nicht ausreichend, insbesondere bei höheren Behandlungskosten, besonderen medizinischen Interventionen oder in Fällen eines medizinisch notwendigen Rücktransports. Die gesetzliche deutsche Krankenversicherung übernimmt nur die Behandlungskosten, die in Deutschland für eine etwaige Behandlung anfallen; höhere Behandlungskosten müssen vom Studierenden selbst getragen werden. Des Weiteren müssen Studierende in Vorleistung treten, wenn es sich bei der behandelnden Einrichtung nicht um ein Vertragskrankenhaus der Krankenversicherung in Deutschland handelt.

Wenn Sie gesetzlich studentisch versichert sind (i.d.R. ab dem 25. Lebensjahr) und im Zielland ein freiwilliges Praktikum absolvieren, für das Sie monatliches Entgelt beziehen, müssen Sie sich laut dem neuen EU-Gesetz im Heimatland temporär abmelden und im Zielland eine Versicherung abschließen. Nach Beendigung der Tätigkeit müssen Sie dann wieder in den alten Versicherungsschutz wechseln. Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit Ihrer Praktikumsstelle und Ihrer lokalen Krankenversicherung.

Wenn Sie ein Pflichtpraktikum absolvieren, können Sie für den Auslandsaufenthalt weiterhin Ihre deutsche Krankenversicherung nutzen.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Krankenversicherung medizinisch notwendige Rücktransporte- und Rückführungskosten im Todesfall einschließt.

Hinweise zur Unfallversicherung

Die Unfallversicherung wird in manchen Fällen von der Praktikumsstelle übernommen, bitte klären Sie das mit Ihrer Praktikumsstelle ab. Meist ist dies jedoch nicht der Fall, dann müssen Sie selbst für ausreichend Versicherungsschutz sorgen.

Hinweis: Der Unterschied zwischen (gesetzlicher) Krankenversicherung und Unfallversicherung besteht darin, dass die Krankenversicherung des Studierenden zwar die medizinische Erstversorgung bei Unfällen abdeckt, nicht jedoch für die Folgeschäden, die aus den Unfällen entstehen können (Invalidität), eintritt. Um auch für den Fall von Folgeschäden ausreichend abgesichert zu sein, ist eine Unfallversicherung unabdingbar. Beim Abschluss einer Unfallversicherung sollte darauf geachtet werden, dass es sich hierbei nicht um eine Reiseversicherung handelt und die Versicherung private Unfallereignisse und jene am Arbeitsplatz während der gesamten Praktikumsdauer abdeckt.

Hinweise zur Haftpflichtversicherung

Wie bei der Unfallversicherung wird die Haftpflichtversicherung in manchen Fällen von der Praktikumsstelle übernommen, bitte klären Sie das mit Ihrer Praktikumsstelle ab. Meist ist dies jedoch nicht der Fall, dann müssen Sie selbst für ausreichend Versicherungsschutz sorgen.

Hinweis: Sie benötigen eine Haftpflichtversicherung, welche Schäden, die möglicherweise von Ihnen am Arbeitsplatz verursacht werden, abdeckt. Eine rein private Haftpflichtversicherung deckt Schäden am Arbeitsplatz nicht ab. Bitte schließen Sie einen ausreichenden Versicherungsschutz ab.

Bitte achten Sie darauf, dass alle Ihre Versicherungen auch in Pandemiefällen und Risikogebieten greifen.
Eine mögliche Auslandsversicherung bietet der DAAD an: Die DAAD Gruppenversicherung für Praktikanten, Studierende und Wissenschaftler, die einen Auslandsaufenthalt absolvieren, deckt alle hier aufgeführten Bereiche ausreichend ab.